Elektroenzephalographie
Die Elektroenzephalographie (EEG)dient der Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns durch Aufzeichnungen der Spannungsschwankungen an der Kopfoberfläche. Ursache der Potenzialschwankungen ist die Aktivität einzelner Gehirnzellen.
Neurographie
Durch die Neurographie (NLG) kann unter anderem die Nervenleitgeschwindigkeit von Nerven gemessen werden. Hierfür wird über dem Nerven ein leichter Stromreiz gesetzt.
Elektromyographie
Die Elektromyographie (EMG) dient der Erfassung der elektrischen Muskel-Aktivität. Mit Nadelelektroden lassen sich die Potenzialschwankungen einzelner motorischer Einheiten ableiten.
Sprechstunden
Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30
Dienstag 14:00 – 18:00
und nach Vereinbarung
Unsere Praxis bleibt während der Pfingstferien vom 26.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026 geschlossen.
Ab dem 08.06.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Datenschutz
Hier finden sie unsere Formulare zum Thema Datenschutz zum Download.
Kontakt
Um eine sichere und zeitnahe Terminplanung zu gewährleisten, erfolgt die Terminvergabe ausschließlich telefonisch oder persönlich in unserer Praxis.
Wir bitten um Verständnis, dass Terminvereinbarungen per E-Mail nicht angeboten werden.
Terminvergabe
Wir nehmen neue Patientinnen und Patienten weiterhin auf – strukturiert und kapazitätsabhängig, um eine medizinisch sinnvolle und verlässliche Versorgung sicherzustellen.
1) Reguläre Terminvergabe (elektiv geplant)
Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Terminvergabe in der Regel über eine hausärztliche Überweisung:
– Die Hausärztin oder der Hausarzt übermittelt den Überweisungsschein (ggf. mit kurzer Fragestellung und medizinischer Einschätzung der Dringlichkeit).
– Wir prüfen die medizinische Einordnung sowie die aktuell verfügbaren Kapazitäten.
– Anschließend übermitteln wir einen Terminvorschlag an die hausärztliche Praxis (z. B. per Fax oder über einen datenschutzkonformen Kommunikationsweg).
Diese Form der Terminvergabe hat sich bewährt, da sie die fachärztliche Zuweisung medizinisch strukturiert und zugleich die telefonische Belastung reduziert.
2) Kurzfristige Termine nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Kurzfristige Termine können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vermittelt werden. Dies ist sowohl über die Terminservicestellen (z. B. 116 117) als auch über eine entsprechende TSVG-Überweisung durch die hausärztliche Praxis möglich.
Hausärztinnen und Hausärzte können bei medizinischer Einschätzung einer zeitnah erforderlichen fachärztlichen Abklärung eine TSVG-Überweisung ausstellen. Diese dient der strukturierten und priorisierten Weiterleitung von Patientinnen und Patienten und basiert ausdrücklich auf der medizinischen Indikationsstellung.
Für diese Form der kurzfristigen Versorgung halten wir mittwochs vormittags ein gesondertes Zeitfenster vor. In diesem Zeitraum vergeben wir – abhängig von medizinischer Dringlichkeit und vorhandenen Kapazitäten – zeitnahe Termine, in der Regel innerhalb von etwa einer Woche.
Wichtig ist uns folgende Klarstellung:
Die Ausstellung einer TSVG-Überweisung liegt allein im ärztlichen Ermessen der hausärztlichen Praxis. Sie begründet keinen automatischen Anspruch auf einen bestimmten Termin, sondern setzt eine entsprechende medizinische Einschätzung voraus.
3) Akute Beschwerden / medizinische Dringlichkeit
Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre hausärztliche Praxis.
In dringenden Fällen kann eine Terminvermittlung auch über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 erfolgen.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen wählen Sie bitte den Notruf 112.
4) Untersuchungen bei Patientinnen und Patienten aus Heimen
(z. B. EEG, Labor, EMG/NLG)
Für Patientinnen und Patienten aus stationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheime, betreute Wohneinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen) erfolgt die Terminvereinbarung für diagnostische Untersuchungen wie EEG, Laboruntersuchungen oder EMG/NLG ausschließlich telefonisch.
Hintergrund ist der erhöhte organisatorische Abstimmungsbedarf (z. B. Transport, Begleitpersonen, pflegerische Unterstützung, Medikationsstatus), der eine direkte und zeitnahe Klärung erforderlich macht.
Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist hierfür nicht vorgesehen.
Wir bitten die jeweiligen Einrichtungen bzw. betreuenden Dienste, die Terminabstimmung telefonisch über unsere Praxis vorzunehmen.
Diese Regelung dient der Patientensicherheit sowie einer reibungslosen Durchführung der Untersuchungen.
Rezeptabholung in unserer Praxis
Die Ausstellung und Abgabe von Rezepten erfolgt in unserer Praxis unter Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und der geltenden berufs- und sozialrechtlichen Vorgaben.
- Persönliche Abholung als Regelfall
Rezepte werden grundsätzlich persönlich an unserer Anmeldung abgeholt.
Hintergrund ist, dass die Verordnung von Medikamenten eine ärztliche Verlaufsbeurteilung im Einzelfall voraussetzt. Auch bei bekannten und regelmäßig angebundenen Patientinnen und Patienten ist es medizinischer Standard, den aktuellen Zustand zumindest kurz einzuschätzen und etwaige Anpassungen zu prüfen.
Eine rein automatisierte Ausstellung von Rezepten – etwa durch „Aufladen auf die Karte“ ohne ärztlichen Kontakt – erfolgt daher in unserer Praxis nicht regelhaft. - Ärztliche Prüfung vor Ausstellung
Vor jeder Rezeptausstellung erfolgt eine fachärztliche Prüfung, ob die Medikation weiterhin indiziert, verträglich und sicher ist. Dies kann – je nach Situation – auch im Rahmen eines kurzen persönlichen Kontakts in der Praxis erfolgen. Dieses Vorgehen dient Ihrer Behandlungssicherheit und entspricht dem fachärztlichen Standard. - Abholung durch Dritte (Ausnahmefall)
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. akute Erkrankung, Immobilität oder vergleichbare Situationen) kann ein Rezept auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Voraussetzungen hierfür sind:
– eine schriftliche Vollmacht der Patientin/des Patienten
– eine Unterschrift der empfangenden Person bei Abholung
– ggf. Vorlage eines Ausweisdokuments zur Identitätsprüfung
Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen anbieten können. - Organisatorischer Hinweis
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir darum, Rezeptwünsche möglichst rechtzeitig anzumelden und die Abholung zu den bekannten Sprechzeiten einzuplanen.
Unser Anspruch
Unser Ziel ist eine sichere, kontinuierliche und verantwortungsvolle Behandlung.
Die strukturierte Rezeptabgabe ist ein wichtiger Bestandteil davon.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) / Folgebescheinigung
Die Feststellung und Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt in unserer Praxis nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung des fachärztlichen Standards.
- Fachärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit setzt grundsätzlich eine ärztliche Einschätzung des aktuellen Gesundheitszustands voraus.
Insbesondere bei länger andauernden oder wiederholten Arbeitsunfähigkeiten ist eine fachärztliche Überprüfung erforderlich, um die Indikation, den Verlauf und die weitere Behandlungsstrategie sorgfältig zu beurteilen.
- Wiederholungs-AU und Langzeitverläufe
Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum bitten wir darum, dass die Situation mindestens einmal pro Quartal fachärztlich persönlich überprüft wird.
👉 In diesen Fällen ist ein persönliches Erscheinen in der Praxis erforderlich, insbesondere wenn eine weitere Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im laufenden Quartal erfolgen soll.
Dieses Vorgehen dient der medizinischen Qualitätssicherung und entspricht den Anforderungen an eine verantwortungsvolle ärztliche Behandlung.
- Zwischenzeitliche Bescheinigungen
Sofern zwischen den fachärztlichen Kontakten eine fortlaufende Arbeitsunfähigkeit besteht, kann die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über die hausärztliche Versorgung erfolgen.
- Organisatorischer Hinweis
Wir bitten darum, Termine zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig zu vereinbaren, insbesondere bei absehbaren Verlängerungen.
